Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Agentur404 – Inhaber Julius Heinecke

Richard-Wagner-Straße 5, 32361 Preußisch Oldendorf

E-Mail: hallo@agentur404.de · Telefon: 0151 41328650

USt-IdNr.: DE461857608

Fassung: August 2026 (überarbeitet)

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Rangfolge

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Julius Heinecke, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Agentur404" (nachfolgend „Agentur"), und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über Leistungen in den Bereichen Webdesign und Webentwicklung, Hosting und Websitepflege, Individualsoftware, Dashboards, Automatisierungen und Buchungssysteme sowie Suchmaschinenoptimierung, Google-Business-Profile und Textleistungen.

(2) Die Angebote der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die Agentur erhebt vor Vertragsschluss die für die Einordnung erforderlichen Angaben (Firmierung, Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer, Verwendungszweck) und dokumentiert sie. Der Kunde ist verpflichtet, diese Angaben vollständig und zutreffend zu machen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

(3) Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge:

  1. individuelle Vereinbarungen in Textform (§ 305b BGB),
  2. Auftragsbestätigung bzw. angenommenes Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung,
  3. Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (für datenschutzrechtliche Fragen vorrangig),
  4. diese AGB,
  5. Bedingungen eingebundener Drittanbieter nach § 18 Abs. 4.

(5) Erklärungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bedürfen, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Textform (§ 126b BGB). E-Mail genügt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website der Agentur, in Preislisten, Broschüren oder sonstigen Werbemitteln stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Individuelle Angebote der Agentur sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot der Agentur in Textform annimmt oder die Agentur einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigt.

(4) Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang ist ausschließlich die Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung nebst diesen AGB. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 3 Leistungsumfang und Leistungsarten

(1) Website- und Softwareerstellung (Pakete Starter, Professional, Premium sowie Dashboards, interne Tools, Buchungssysteme, Automatisierungen) erbringt die Agentur als Werkleistung (§§ 631 ff. BGB). Geschuldet ist die Herstellung des im Angebot beschriebenen Werks.

(2) Hosting, Websitepflege und laufende Betreuung (Pakete Hosting, Hosting + Pflege, Growth) erbringt die Agentur als Dauerschuldverhältnis. Der Vertrag enthält dienst- und – hinsichtlich der Bereitstellung von Speicherplatz und Serverkapazität – mietvertragliche Elemente; ein Werkerfolg ist nur geschuldet, soweit er im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist.

(3) Suchmaschinenoptimierung, Google-Business-Betreuung, Text- und Content-Leistungen erbringt die Agentur als Dienstleistung. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet (§ 14).

(4) Die Agentur ist berechtigt, die technische Umsetzung nach eigenem Ermessen zu wählen, soweit im Angebot keine bestimmte Technologie, Plattform oder Programmiersprache vereinbart ist.

(5) Gestalterische Leistungen erbringt die Agentur nach fachlichem Ermessen im Rahmen der vom Kunden vorgegebenen Anforderungen. Ein Anspruch auf eine bestimmte gestalterische Lösung besteht nicht, soweit die vereinbarten Vorgaben eingehalten sind.

(6) Nicht im Leistungsumfang enthalten sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – insbesondere: Lizenzkosten für Schriften, Bilder, Videos, Plug-ins und Drittsoftware, Kosten für Domainregistrierung und -verlängerung, Gebühren für Zahlungsdienstleister, Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB des Kunden), Fotografie- und Videoproduktion, Übersetzungen sowie die Prüfung von Inhalten auf rechtliche Zulässigkeit.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter digitaler Form unentgeltlich zur Verfügung.

(2) Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und stellt sicher, dass dieser für Rückfragen und Freigaben innerhalb angemessener Frist erreichbar ist.

(3) Der Kunde prüft Entwürfe, Zwischenstände und Freigabeanfragen der Agentur innerhalb von zehn Werktagen und gibt sie in Textform frei oder teilt Änderungswünsche mit.

(4) Die Mitwirkungshandlungen des Kunden sind echte Vertragspflichten, soweit sie im Angebot ausdrücklich als solche bezeichnet sind; im Übrigen sind sie Obliegenheiten.

(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen angemessen. Der Agentur hierdurch entstehende Mehraufwände (insbesondere Wartezeiten, wiederholte Einarbeitung, Umplanung) kann die Agentur nach § 8 Abs. 6 gesondert abrechnen.

(6) Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung, kann die Agentur ihm eine angemessene Frist mit der Erklärung setzen, dass sie den Vertrag kündigt, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen wird (§ 643 BGB). Wird die Frist fruchtlos überschritten, gilt der Vertrag als aufgehoben; die Agentur kann die anteilige Vergütung für die erbrachten Leistungen sowie Ersatz der nicht in der Vergütung enthaltenen Auslagen verlangen (§ 645 Abs. 1 BGB). Das Kündigungsrecht nach § 24 Abs. 1 bleibt unberührt.

§ 5 Termine, Fristen und Leistungszeiten

(1) Im Angebot genannte Bearbeitungszeiten (z. B. „ca. 2 Wochen") sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Angegebene Bearbeitungszeiten beginnen frühestens mit Eingang der Anzahlung nach § 8 Abs. 3 und Vorliegen sämtlicher vom Kunden beizubringender Inhalte und Zugänge.

(3) Verzögerungen, die auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur beruhen – insbesondere Ausfälle von Dritt- und Infrastrukturanbietern, Verzögerungen bei Registrierstellen oder verspätete Mitwirkung des Kunden – verlängern die Leistungszeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

§ 6 Abnahme

(1) Werkleistungen sind vom Kunden nach Fertigstellung abzunehmen. Die Agentur fordert den Kunden in Textform zur Abnahme auf, stellt das Werk zur Prüfung bereit (z. B. auf einer Vorschau-Umgebung) und setzt ihm hierfür eine Frist von zehn Werktagen.

(2) Der Kunde erklärt innerhalb dieser Frist die Abnahme oder verweigert sie unter Angabe mindestens eines Mangels. Verweigert der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Abnahme als erteilt (§ 640 Abs. 2 BGB). Auf diese Rechtsfolge weist die Agentur in der Aufforderung zur Abnahme gesondert hin.

(3) Setzt der Kunde die Leistung vor Erklärung der Abnahme produktiv ein – insbesondere durch öffentliche Bereitstellung der Website unter der Zieldomain oder durch Nutzung einer Anwendung im laufenden Betrieb –, so wird vermutet, dass hierin eine konkludente Abnahme liegt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass eine Abnahme nicht gewollt war, insbesondere indem er zeitgleich oder unverzüglich einen Mangel in Textform rügt. Abs. 2 bleibt unberührt.

(4) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB). Die Ansprüche des Kunden aus § 19 bleiben unberührt.

(5) Teilabnahmen sind bei abgrenzbaren Leistungsabschnitten zulässig, wenn dies im Angebot vorgesehen ist.

§ 7 Korrekturschleifen, Änderungswünsche, Zusatzleistungen

(1) Im Festpreis der Pakete sind folgende Korrekturschleifen enthalten:

PaketEnthaltene Korrekturschleifen
Starter1
Professional3
Premium3
Individuelle Projektenach Angebot

Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelte, in Textform übermittelte Rückmeldung des Kunden zu einem Zwischenstand sowie deren Umsetzung.

(2) Weitere Korrekturschleifen, Änderungswünsche nach erteilter Freigabe eines Zwischenstands sowie Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach Aufwand gemäß § 8 Abs. 6 vergütet. Die Agentur weist den Kunden vor Ausführung auf die Zusatzvergütung hin und holt seine Zustimmung in Textform ein.

(3) Wünscht der Kunde eine wesentliche Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs, erstellt die Agentur ein Nachtragsangebot. Bis zu dessen Annahme in Textform bleibt der ursprüngliche Leistungsumfang maßgeblich.

(4) Die Agentur ist berechtigt, Änderungswünsche abzulehnen, die technisch nicht umsetzbar sind, gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen oder eine grundlegende Neukonzeption erfordern.

§ 8 Preise, Zahlung und Rechnungsstellung

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

(2) Maßgeblich sind die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise.

(3) Bei Projekt- und Werkleistungen sind 50 % der vereinbarten Vergütung als Anzahlung mit Vertragsschluss fällig; die restlichen 50 % werden mit Abnahme fällig. Die Agentur beginnt mit der Leistungserbringung nach Eingang der Anzahlung.

(4) Bei laufenden Leistungen (Hosting, Pflege, Growth) ist die monatliche Vergütung im Voraus zum Monatsersten fällig. Die Abrechnung erfolgt monatlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(6) Zusatzleistungen und Aufwände außerhalb des vereinbarten Umfangs werden mit 60,00 € netto je Stunde abgerechnet, sofern im Angebot kein abweichender Satz vereinbart ist. Die Abrechnung erfolgt in 15-Minuten-Schritten; angefangene Einheiten werden aufgerundet.

(7) Rechnungsformat. Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Beide Parteien akzeptieren strukturierte elektronische Rechnungen im Format der Norm EN 16931 (insbesondere XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.x). Der Kunde benennt der Agentur eine E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang sowie, soweit er öffentlicher Auftraggeber ist, seine Leitweg-ID. Solange keine Verpflichtung zur Ausstellung strukturierter Rechnungen besteht, ist die Agentur berechtigt, Rechnungen als PDF zu übermitteln; der Kunde stimmt dem zu.

(8) Auslagen und Fremdkosten (insbesondere Domaingebühren, Lizenzen, Stockmaterial, Zahlungsdienstleister, kostenpflichtige Drittdienste) trägt der Kunde. Die Agentur legt sie nur nach vorheriger Abstimmung aus und stellt sie gesondert in Rechnung.

(9) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(10) Der Kunde kann mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; dies gilt insbesondere für Gegenansprüche wegen Mängeln der geschuldeten Leistung.

§ 9 Laufende Leistungen: Laufzeit, Kündigung, Preisanpassung

(1) Verträge über Hosting, Websitepflege und laufende Betreuung werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen von mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist, die Infrastruktur rechtswidrig nutzt oder trotz Abmahnung gegen § 16 verstößt.

(3) Enthaltene Pflegestunden (1 Stunde im Paket „Hosting + Pflege", 3 Stunden im Paket „Growth") beziehen sich auf den jeweiligen Kalendermonat. Nicht in Anspruch genommene Stunden können in den unmittelbar folgenden Kalendermonat übertragen werden und verfallen anschließend. Eine Auszahlung oder Verrechnung findet nicht statt. Über die enthaltenen Stunden hinausgehender Aufwand wird nach § 8 Abs. 6 abgerechnet.

(4) Kostenfreie Hosting-Zeiträume (z. B. das im Paket „Professional" bzw. „Premium" enthaltene erste Hostingjahr) sind an den Fortbestand des Hostingvertrages gebunden. Bei Kündigung durch den Kunden vor Ablauf des kostenfreien Zeitraums besteht kein Anspruch auf Auszahlung, Verrechnung oder Übertragung des nicht genutzten Restwerts.

(5) Preisanpassung. Die Agentur ist berechtigt, die Preise für laufende Leistungen einmal je Kalenderjahr anzupassen, soweit sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten (Infrastruktur- und Rechenzentrumskosten, Softwarelizenzen, Energie, Personal) verändert haben. Dabei gilt:

  • Die Anpassung ist auf den Umfang der tatsächlichen Kostenveränderung beschränkt und darf 5 % des bisherigen Preises je Kalenderjahr nicht übersteigen.
  • Kostensenkungen sind im gleichen Umfang weiterzugeben; die Agentur berücksichtigt Erhöhungen und Senkungen der genannten Kostenpositionen saldierend.
  • Die Anpassung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform unter Angabe der maßgeblichen Kostenveränderung mitgeteilt.
  • Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens kündigen. Auf dieses Recht weist die Agentur in der Mitteilung hin.

(6) Datenexport und Wechsel des Anbieters. Für Hostingleistungen gelten ergänzend die folgenden Regelungen; sie setzen die Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) um:

  • Der Kunde kann den Vertrag jederzeit nach Abs. 1 kündigen; die Kündigungsfrist beträgt höchstens einen Monat.
  • Nach Wirksamwerden der Kündigung besteht ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen, in dem die Agentur den Dienst unverändert fortführt. Der Kunde kann eine Verlängerung des Übergangszeitraums verlangen, soweit dies technisch durchführbar ist.
  • Innerhalb des Übergangszeitraums, mindestens jedoch für 30 Kalendertage ab Vertragsende, stellt die Agentur dem Kunden sämtliche exportierbaren Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereit. Dies umfasst insbesondere: Websitedateien, Datenbankinhalte, Medien-Uploads, Konfigurationsdateien sowie – soweit vorhanden – Formular- und Buchungsdaten. Nicht umfasst sind Bestandteile der Infrastruktur der Agentur oder Dritter, an denen dem Kunden keine Rechte zustehen.
  • Die Agentur unterstützt den Kunden beim Wechsel im zumutbaren Umfang und stellt die erforderlichen technischen Informationen zur Verfügung.
  • Für den Datenexport und den Wechsel berechnet die Agentur kein Entgelt. Über den Export hinausgehende Migrationsleistungen (z. B. Einrichtung bei einem neuen Anbieter) sind gesondert zu beauftragen und werden nach § 8 Abs. 6 vergütet.
  • Nach Ablauf des Abrufzeitraums löscht die Agentur die Daten des Kunden endgültig. Auf die bevorstehende Löschung weist sie mit Vertragsende in Textform hin.

§ 10 Verfügbarkeit, Support, Wartung, Datensicherung

(1) Die Agentur erbringt Hostingleistungen unter Einschaltung von Rechenzentrums- und Infrastrukturdienstleistern. Sie schuldet eine Verfügbarkeit des Servers von 99 % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums zum Internet.

(2) Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten angekündigter Wartung sowie Ausfälle, die nicht im Verantwortungsbereich der Agentur liegen (insbesondere Störungen bei Vorlieferanten, Angriffe Dritter, höhere Gewalt, Störungen der Internetanbindung des Kunden). Geplante Wartungsarbeiten kündigt die Agentur mit einem Vorlauf von mindestens 24 Stunden an und führt sie vorrangig in verkehrsschwachen Zeiten durch.

(3) Unterschreitet die tatsächliche Verfügbarkeit die zugesagten 99 % im Jahresmittel, kann der Kunde eine Gutschrift verlangen. Maßgeblicher Messzeitraum ist das Kalenderjahr; bei unterjährigem Vertragsbeginn oder -ende wird anteilig gemessen. Die Gutschrift beträgt 5 % der durchschnittlichen monatlichen Hostingvergütung des Messzeitraums je vollem Prozentpunkt der Unterschreitung, höchstens jedoch eine Monatsvergütung, und wird mit der nächsten Rechnung verrechnet oder, wenn keine Rechnung mehr folgt, ausgezahlt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Minderung und Schadensersatz nach § 20, bleiben unberührt; die Gutschrift wird auf solche Ansprüche angerechnet.

(4) Servicezeiten und Reaktionszeiten. Support wird Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen) über die im Angebot genannten Kanäle erbracht. Die Agentur reagiert auf Störungsmeldungen innerhalb der Servicezeiten wie folgt:

StörungsklasseBeschreibungReaktionszeit
Klasse 1 – BetriebsverhinderndWebsite oder Anwendung nicht erreichbar oder zentrale Funktion vollständig ausgefallen4 Servicestunden
Klasse 2 – BetriebsbehinderndWesentliche Funktion eingeschränkt, Nutzung mit Einschränkungen möglich1 Werktag
Klasse 3 – SonstigeDarstellungsfehler, Änderungswünsche, sonstige Meldungen3 Werktage

Die Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum bis zur Aufnahme der Bearbeitung und Rückmeldung an den Kunden, nicht bis zur Behebung. Eine bestimmte Wiederherstellungszeit wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

(5) Die Agentur erstellt im Rahmen der Hostingpakete regelmäßige Sicherungen der Websitedaten (im Regelfall täglich, Vorhaltezeit 14 Tage), sofern nichts anderes vereinbart ist. Ein Anspruch auf einen bestimmten Wiederherstellungszeitpunkt oder eine bestimmte Wiederherstellungsdauer besteht nicht. Die Datensicherung durch die Agentur entbindet den Kunden nicht von der Obliegenheit, eigene Sicherungen der von ihm eingestellten Inhalte vorzuhalten.

(6) Die Agentur ist berechtigt, sicherheitsrelevante Aktualisierungen an Software, Plug-ins und Systemkomponenten ohne vorherige Ankündigung durchzuführen, wenn dies zur Abwehr einer akuten Gefahr erforderlich ist.

(7) Der Kunde hält ihm überlassene Zugangsdaten geheim, sichert sie gegen Zugriff Dritter und informiert die Agentur unverzüglich, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind.

§ 11 Sicherheitsaktualisierungen ohne Pflegevertrag

(1) Websites und Anwendungen erfordern fortlaufende Sicherheitsaktualisierungen von Systemkern, Erweiterungen, Bibliotheken und Serverumgebung. Unterbleiben diese, entstehen typischerweise Sicherheitslücken, die zu Kompromittierung, Datenverlust, Spamversand, Sichtbarkeitsverlust in Suchmaschinen und datenschutzrechtlichen Meldepflichten führen können. Die Agentur weist den Kunden hierauf ausdrücklich hin.

(2) Sicherheitsaktualisierungen sind nur geschuldet, soweit ein Pflege- oder Betreuungsvertrag nach § 3 Abs. 2 besteht und die betroffenen Komponenten von dessen Leistungsumfang erfasst sind.

(3) Verzichtet der Kunde auf einen Pflegevertrag, kündigt er ihn oder betreibt er die Leistung bei einem anderen Anbieter, so obliegen ihm die regelmäßige Aktualisierung, die Überwachung auf Sicherheitsvorfälle und die Datensicherung in eigener Verantwortung. Die Agentur haftet nach Maßgabe des § 20 nicht für Schäden, die auf unterlassenen oder verspäteten Aktualisierungen außerhalb ihres Verantwortungsbereichs beruhen.

(4) Beauftragt der Kunde die Agentur nach einem Sicherheitsvorfall mit Analyse, Bereinigung oder Wiederherstellung, erfolgt dies als gesonderte Leistung nach Aufwand gemäß § 8 Abs. 6.

§ 12 Domains

(1) Domains werden auf Namen und Rechnung des Kunden registriert; der Kunde wird Domaininhaber. Die Agentur wird auf Wunsch als administrativer und/oder technischer Ansprechpartner (admin-c/tech-c) eingetragen und verwaltet die Domain treuhänderisch für den Kunden. Bringt der Kunde eine eigene Domain ein, bleibt er Inhaber; er stellt der Agentur die für die Einrichtung erforderlichen Zugänge bereit.

(2) Die Agentur hat auf die Vergabe von Domains keinen Einfluss. Sie schuldet lediglich die ordnungsgemäße Antragstellung bei der zuständigen Vergabestelle. Eine Gewähr dafür, dass eine beantragte Domain zugeteilt wird oder frei von Rechten Dritter ist, übernimmt die Agentur nicht.

(3) Es gelten ergänzend die jeweiligen Vergabebedingungen der zuständigen Registrierstelle (z. B. DENIC eG), die der Kunde anerkennt.

(4) Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Registrierung oder Nutzung der von ihm gewünschten Domain hergeleitet werden, sofern die Agentur die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

(5) Verlängerung bei Zahlungsverzug. Domainverlängerungen sind fristgebunden; ein Verlust der Domain ist regelmäßig nicht rückgängig zu machen. Befindet sich der Kunde bei Fälligkeit einer Verlängerung in Zahlungsverzug, weist die Agentur ihn spätestens 20 Tage vor Ablauf in Textform auf den drohenden Verlust hin; tritt der Verzug erst danach ein, erfolgt der Hinweis unverzüglich. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Verlängerungsgebühren vorzustrecken. Kommt der Kunde der Aufforderung nicht nach, haftet die Agentur nicht für den Verlust der Domain.

(6) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses wirkt die Agentur unverzüglich an einem Providerwechsel (Transfer/AuthCode) mit. Gebühren der Registrierstelle trägt der Kunde. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Domain steht der Agentur auch bei offenen Forderungen nicht zu (§ 24 Abs. 2).

§ 13 Konten, Zugänge und Profile Dritter

(1) Konten und Profile bei Drittanbietern, die den Unternehmensauftritt des Kunden betreffen – insbesondere Google-Unternehmensprofil, Google Search Console, Webanalyse- und Werbekonten, Social-Media-Profile, Zahlungsdienstleister- und Buchungsplattform-Konten –, werden auf den Namen und für Rechnung des Kunden angelegt. Inhaber ist stets der Kunde.

(2) Die Agentur wird lediglich als Verwalterin bzw. Nutzerin mit den zur Leistungserbringung erforderlichen Berechtigungen hinzugefügt. Legt die Agentur ein Konto mangels bestehender Inhaberschaft zunächst selbst an, überträgt sie die Inhaberschaft unverzüglich, spätestens jedoch mit Abschluss der Einrichtung, auf den Kunden.

(3) Bestehende Konten des Kunden bleiben unverändert in seiner Inhaberschaft. Der Kunde erteilt der Agentur die erforderlichen Berechtigungen; die Weitergabe persönlicher Zugangsdaten ist zu vermeiden.

(4) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses gibt die Agentur ihre Berechtigungen an sämtlichen Konten und Profilen des Kunden zurück und übergibt ihm die in ihrem Besitz befindlichen Zugangsdaten, Administrationszugänge, DNS-Einstellungen, Deployment- und Repository-Zugänge, soweit diese den Kunden betreffen. Zugänge zu Infrastruktur, Werkzeugen und Konten der Agentur sind hiervon nicht erfasst.

(5) Die Rückgabe nach Abs. 4 erfolgt unabhängig von offenen Forderungen, soweit es sich um Konten handelt, deren Inhaber der Kunde ist.

§ 14 Suchmaschinenoptimierung, Google-Business-Profile, Content

(1) Leistungen der Suchmaschinenoptimierung, der Betreuung von Unternehmensprofilen in Verzeichnissen und Kartendiensten sowie Text- und Content-Leistungen erbringt die Agentur nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik und ihrer fachlichen Erfahrung.

(2) Die Agentur schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine bestimmte Platzierung in Suchergebnissen, keine bestimmte Anzahl von Besuchern, Anfragen oder Umsätzen und keine dauerhafte Sichtbarkeit. Ranking- und Sichtbarkeitsergebnisse hängen maßgeblich von Algorithmen und Richtlinien Dritter ab, auf die die Agentur keinen Einfluss hat.

(3) Die Agentur hält sich an die Richtlinien der jeweiligen Anbieter. Sie ist nicht verantwortlich für Sanktionen, Sichtbarkeitsverluste, Sperrungen oder Löschungen von Profilen und Inhalten durch Anbieter, es sei denn, sie hat diese schuldhaft verursacht.

(4) Änderungen an Inhalten, Struktur oder Technik der Website durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte können die Wirkung erbrachter Optimierungsleistungen beeinträchtigen. Ein hieraus entstehender Nachbesserungsaufwand wird nach § 8 Abs. 6 abgerechnet.

(5) Vom Kunden freigegebene Texte gelten als inhaltlich geprüft. Die Prüfung auf wettbewerbs-, marken-, heilmittelwerbe- oder berufsrechtliche Zulässigkeit obliegt dem Kunden.

§ 15 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erwirbt mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Recht, die vertraglich vereinbarten Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorausgesetzten Zweck – den Betrieb seines eigenen Unternehmensauftritts bzw. seiner internen Anwendung – zu nutzen.

(2) Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Bearbeitung und Weiterentwicklung der Arbeitsergebnisse sowie zur Nutzung der Bearbeitungen im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Zwecks. Der Kunde darf hierfür Dritte beauftragen. Für Bestandteile, die vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten verändert wurden, entfällt die Gewährleistung der Agentur, soweit der Mangel auf der Veränderung beruht.

(3) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte bei der Agentur. Ab erklärter oder nach § 6 fingierter Abnahme ist der Kunde jedoch berechtigt, die Arbeitsergebnisse bereits vertragsgemäß zu nutzen, solange er sich mit der Schlusszahlung nicht in Verzug befindet. Gerät der Kunde mit der Schlusszahlung in Verzug, kann die Agentur die weitere Nutzung nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung bis zur vollständigen Zahlung untersagen. Eine Duldung der Nutzung begründet keinen weitergehenden Rechtserwerb.

(4) Nicht Gegenstand der Rechteeinräumung sind insbesondere: von der Agentur entwickelte oder verwendete Frameworks, Bibliotheken, Templates, Komponenten, Skripte, Konfigurationen, Werkzeuge, Methoden und Know-how sowie nicht ausgeführte Entwürfe und Konzepte. Die Agentur bleibt berechtigt, diese frei weiterzuentwickeln und in anderen Projekten wiederzuverwenden. Nicht wiederverwendet werden die für den Kunden erstellte konkrete Gesamtgestaltung in ihrer individuellen Kombination (insbesondere Layout, Texte und Bildauswahl des Kundenauftritts) sowie Kennzeichen, Logos und Inhalte des Kunden.

(5) Eine Weiterübertragung oder Unterlizenzierung der eingeräumten Rechte an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform. Die Zustimmung gilt als erteilt für den Fall der Übertragung des gesamten Geschäftsbetriebs des Kunden auf einen Rechtsnachfolger.

(6) Beendigung vor Fertigstellung. Wird der Vertrag vor Fertigstellung beendet, erwirbt der Kunde an den bis dahin gelieferten und vergüteten Teilergebnissen Nutzungsrechte nach Maßgabe der Absätze 1 und 2, sobald er die hierauf entfallende Vergütung nach § 24 Abs. 1 vollständig beglichen hat. Ein Anspruch auf Fertigstellung oder auf Herausgabe unfertiger Zwischenstände über den geleisteten Umfang hinaus besteht nicht.

(7) Inhalte und Software Dritter. An Inhalten Dritter (Schriften, Bild-, Video- und Tonmaterial, Plug-ins, Bibliotheken) erwirbt der Kunde nur die Rechte, die die Agentur ihrerseits von den jeweiligen Rechteinhabern erwirbt bzw. die sich aus den jeweiligen Lizenzbedingungen ergeben. Die Agentur weist den Kunden auf lizenzpflichtige Bestandteile und deren Bedingungen hin.

(8) Open-Source-Komponenten. Die Arbeitsergebnisse können Komponenten enthalten, die unter Open-Source-Lizenzen stehen (z. B. GPL, AGPL, MIT, Apache 2.0). Für diese gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen; die Rechteeinräumung nach Abs. 1 tritt insoweit zurück. Die Agentur benennt dem Kunden auf Anforderung die eingesetzten Open-Source-Komponenten und ihre Lizenzen. Der Kunde ist verpflichtet, die daraus folgenden Pflichten (insbesondere Lizenz- und Urhebervermerke, Quelltextbereitstellung bei Copyleft-Lizenzen) einzuhalten. Für Open-Source-Komponenten übernimmt die Agentur über die gesetzliche Haftung hinaus keine Gewähr.

(9) KI-gestützt erzeugte Ergebnisse. Soweit Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise unter Einsatz KI-gestützter Werkzeuge erzeugt wurden (§ 18 Abs. 2), weist die Agentur darauf hin, dass solche Ergebnisse nach derzeitiger Rechtslage urheberrechtlich nicht oder nur eingeschränkt geschützt sein können. Eine ausschließliche Rechtsposition des Kunden an solchen Bestandteilen kann daher nicht zugesichert werden. Die Agentur prüft KI-gestützt erzeugte Ergebnisse vor Auslieferung mit der gebotenen Sorgfalt auf erkennbare Rechte Dritter, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren vollständige Rechtefreiheit.

(10) Bei Website-Projekten nach den Paketen der Agentur erhält der Kunde den Quellcode der Website mit vollständiger Bezahlung. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes von individuell erstellten Anwendungen und individuellen Angeboten besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. § 9 Abs. 6 (Datenexport) bleibt unberührt.

§ 16 Inhalte des Kunden, Rechte Dritter, Freistellung

(1) Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten oder eingestellten Inhalte allein verantwortlich. Er sichert zu, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte verfügt und dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die von der Agentur bereitgestellte Infrastruktur nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen, insbesondere nicht für den Versand unerbetener Werbung, die Verbreitung von Schadsoftware oder rechtsverletzender Inhalte.

(3) Die Agentur ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden auf Rechtsverstöße zu prüfen. Erlangt sie Kenntnis von einem offensichtlichen Rechtsverstoß, ist sie berechtigt, den betroffenen Inhalt nach vorheriger Ankündigung – bei Gefahr im Verzug auch ohne Ankündigung – vorübergehend zu sperren. Der Kunde wird unverzüglich informiert.

(4) Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder wegen der Nutzung der Leistungen durch den Kunden geltend machen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit die Agentur die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Agentur unterrichtet den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und trifft ohne dessen Zustimmung kein Anerkenntnis und keinen Vergleich.

(5) Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise, AGB des Kunden) schuldet die Agentur nicht. Die Agentur erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Etwaige Hinweise sind unverbindlich und ersetzen keine Rechtsberatung.

§ 17 Referenznennung

(1) Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen unter Nennung des Kundennamens und unter Verwendung des Kundenlogos sowie von Bildschirmabbildungen zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden, insbesondere im eigenen Portfolio, auf der eigenen Website und in sozialen Medien. Der Kunde räumt der Agentur hierfür ein einfaches, unentgeltliches Nutzungsrecht ein.

(2) Nicht erfasst sind vertrauliche Inhalte, interne Anwendungen und Daten Dritter. Vor der Veröffentlichung interner Tools oder Dashboards holt die Agentur die Zustimmung des Kunden in Textform ein.

(3) Der Kunde kann der Referenznutzung jederzeit in Textform widersprechen. Die Agentur entfernt die Referenz sodann innerhalb angemessener Frist, spätestens innerhalb von vier Wochen, aus den von ihr kontrollierten Medien.

§ 18 Subunternehmer, Drittleistungen, KI-gestützte Werkzeuge

(1) Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Subunternehmer und Dritte einzusetzen. Sie bleibt gegenüber dem Kunden alleiniger Vertragspartner und für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich. Subunternehmer werden entsprechend § 23 zur Vertraulichkeit verpflichtet.

(2) Die Agentur ist berechtigt, bei der Leistungserbringung softwaregestützte und KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen, insbesondere zur Erstellung von Entwürfen, Texten, Programmcode und zur Automatisierung von Arbeitsabläufen. Die Agentur prüft die Ergebnisse vor Auslieferung. § 15 Abs. 9 gilt ergänzend.

(3) Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten des Kunden werden nur dann in KI-gestützte Werkzeuge Dritter eingegeben, wenn der Anbieter nach § 21 als Unterauftragsverarbeiter im Auftragsverarbeitungsvertrag benannt ist oder der Kunde zuvor in Textform zugestimmt hat. Im Übrigen setzt die Agentur solche Werkzeuge ausschließlich mit anonymisierten oder nicht vertraulichen Eingaben ein.

(4) Der Kunde kann dem Einsatz KI-gestützter Werkzeuge für sein Projekt in Textform widersprechen. In diesem Fall kann sich der Aufwand erhöhen; die Parteien treffen hierzu eine ergänzende Vereinbarung.

(5) Soweit für die Leistungserbringung Leistungen Dritter erforderlich sind (z. B. Hosting-Infrastruktur, Zahlungsdienstleister, Kartendienste, Buchungsplattformen), gelten ergänzend deren Nutzungs- und Lizenzbedingungen. Die Agentur haftet nicht für Änderungen, Einstellungen oder Preisanpassungen solcher Drittleistungen; sie informiert den Kunden hierüber unverzüglich und schlägt nach Möglichkeit eine Alternative vor.

§ 19 Mängelansprüche

(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Der Kunde untersucht die Leistung unverzüglich nach Erhalt und rügt erkennbare Mängel innerhalb von zehn Werktagen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform. Die Mängelrüge beschreibt den Mangel nachvollziehbar (Fehlerbild, Browser bzw. Endgerät, Schritte zur Reproduktion). Eine verspätete Rüge lässt die Mängelansprüche des Kunden unberührt; sie kann jedoch dazu führen, dass der Kunde den durch die Verzögerung entstandenen Mehraufwand nach § 254 BGB zu tragen hat.

(3) Die Agentur leistet zunächst Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl oder verweigert die Agentur sie, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

(4) Kein Mangel liegt insbesondere vor bei: Abweichungen in Darstellung oder Funktion, die auf veralteten oder nicht verbreiteten Browsern, Betriebssystemen oder Endgeräten beruhen; Beeinträchtigungen durch Änderungen des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter; Störungen durch Updates, Änderungen oder Ausfälle von Drittsoftware und Drittdiensten; unsachgemäßer Nutzung; sowie bei gestalterischen Abweichungen im Rahmen des vereinbarten Gestaltungsspielraums nach § 3 Abs. 5.

(5) Die Agentur gewährleistet die einwandfreie Darstellung in den jeweils aktuellen Versionen der gängigen Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge) sowie in den jeweils aktuellen und der jeweils vorhergehenden Hauptversion der gängigen mobilen Betriebssysteme.

(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Es bleibt bei der gesetzlichen Verjährungsfrist für:

  • Ansprüche wegen Vorsatz, Arglist und grober Fahrlässigkeit,
  • Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • Ansprüche aus einer von der Agentur übernommenen Garantie,
  • Ansprüche wegen Rechtsmängeln, insbesondere wegen der Verletzung von Urheber-, Marken-, Kennzeichen- oder Lizenzrechten durch von der Agentur gelieferte Bestandteile.

(7) Für Dienstleistungen nach § 3 Abs. 3 gelten die gesetzlichen Vorschriften des Dienstvertragsrechts; ein Mängelgewährleistungsrecht besteht insoweit nicht. Für Leistungen nach § 3 Abs. 2 bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit mietvertragliche Elemente betroffen sind (insbesondere die Minderung), unberührt. § 10 Abs. 3 bleibt unberührt.

§ 20 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet die Agentur der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach zusätzlich begrenzt auf die für den betroffenen Auftrag vereinbarte Nettovergütung. Bei laufenden Leistungen gilt als Nettovergütung die für die betroffene Leistung in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses gezahlte Nettovergütung. Absatz 1 bleibt unberührt.

(5) Für den Verlust von Daten haftet die Agentur nach Absatz 2 nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Absatz 1 bleibt unberührt.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

(7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 21 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO, das BDSG und das TDDDG.

(2) Soweit die Agentur im Rahmen von Hosting, Websitepflege, Buchungssystemen, Formularen oder vergleichbaren Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO in Textform. Die Agentur legt dem Kunden hierzu spätestens mit der Auftragsbestätigung einen Vertragsentwurf einschließlich der Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter vor. Kommt der Abschluss nicht zustande, nimmt die Agentur die betroffene Verarbeitung nicht auf.

(3) Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die über seine Website und seine Systeme verarbeiteten personenbezogenen Daten. Ihm obliegen insbesondere die Erfüllung der Informationspflichten, die Einholung erforderlicher Einwilligungen (auch nach § 25 TDDDG), die Führung des Verarbeitungsverzeichnisses und die Bearbeitung von Betroffenenanfragen.

(4) Die Agentur unterstützt den Kunden im Rahmen des Zumutbaren bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten. Über den Auftragsverarbeitungsvertrag hinausgehender Unterstützungsaufwand wird nach § 8 Abs. 6 vergütet.

(5) Die Verarbeitung der Daten des Kunden zur Vertragsdurchführung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung der Agentur.

§ 22 Barrierefreiheit

(1) Barrierefreiheit im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der WCAG ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich als Leistungsbestandteil unter Angabe des Konformitätsniveaus (z. B. WCAG 2.2 Level AA) vereinbart ist. Ohne eine solche Vereinbarung erbringt die Agentur Leistungen nach allgemein üblichen technischen Standards, ohne Zusicherung der BFSG-Konformität.

(2) Ob und in welchem Umfang der Kunde den Anforderungen des BFSG unterliegt – insbesondere ob die Ausnahme für Kleinstunternehmen greift (weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. €) – hat der Kunde in eigener Verantwortung, erforderlichenfalls unter Hinzuziehung rechtlicher Beratung, zu prüfen. Die Agentur weist auf die Thematik hin, schuldet jedoch keine rechtliche Bewertung (§ 16 Abs. 5).

(3) Der Kunde informiert die Agentur vor Vertragsschluss, wenn seine Website oder Anwendung Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern anbietet (z. B. Online-Buchung, Online-Shop, Ticketverkauf) und deshalb Anforderungen an die Barrierefreiheit bestehen können.

(4) Kosten einer Nachrüstung. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Kunde barrierefreiheitsrechtlichen Anforderungen unterliegt, ohne dass dies nach Abs. 1 vereinbart war, so ist eine Nachrüstung eine gesondert zu beauftragende Zusatzleistung nach § 8 Abs. 6. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Agentur nach Abs. 3 informiert hatte und die Agentur die Anforderung schuldhaft unberücksichtigt gelassen hat.

(5) Mitwirkung des Kunden. Auch eine konform ausgelieferte Website kann durch Inhalte des Kunden ihre Konformität verlieren – etwa durch Bilder ohne Alternativtexte, nicht barrierefreie PDF-Dokumente, unzureichende Farbkontraste, eingebettete Videos ohne Untertitel oder eingebundene Drittinhalte. Der Kunde ist für die Barrierefreiheit der von ihm eingestellten Inhalte verantwortlich. Die Agentur haftet nicht für Konformitätsverluste, die hierauf beruhen.

§ 23 Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse

(1) Die Parteien halten alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim, geben sie nicht an Dritte weiter und verwenden sie nur zu Vertragszwecken. Diese Pflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG gilt sie darüber hinaus, solange das Geschäftsgeheimnis besteht.

(2) Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen. Beide Parteien treffen die den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des § 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG. Hierzu zählen insbesondere: Beschränkung des Zugriffs auf Personen, die die Information zur Aufgabenerfüllung benötigen; Verpflichtung dieser Personen zur Vertraulichkeit; Speicherung in zugriffsgeschützten Systemen; Verwendung verschlüsselter Übertragungswege für Zugangsdaten; sowie Kennzeichnung von Unterlagen als vertraulich, soweit dies möglich und üblich ist.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, die von Dritten rechtmäßig erlangt wurden, die unabhängig entwickelt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist. Im letztgenannten Fall unterrichtet die offenlegende Partei die andere Partei, soweit zulässig, vorab.

(4) Die Weitergabe an Subunternehmer nach § 18 ist zulässig, soweit diese entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

(5) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geben die Parteien die ihnen überlassenen vertraulichen Unterlagen und Datenträger auf Anforderung zurück oder löschen sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Löschung ist auf Anforderung in Textform zu bestätigen. § 9 Abs. 6 bleibt unberührt.

(6) Die Rechte aus dem Geschäftsgeheimnisgesetz bleiben unberührt.

§ 24 Beendigung von Projektverträgen, Leistungsverweigerung

(1) Der Kunde kann den Werkvertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Kündigt der Kunde vor Beginn der Umsetzungsphase, kann die Agentur pauschal 40 % der vereinbarten Nettovergütung verlangen. Kündigt der Kunde nach Beginn der Umsetzung, rechnet die Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen ab, mindestens jedoch die Pauschale von 40 %. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch zusteht. Für die Nutzungsrechte an bereits gelieferten Teilergebnissen gilt § 15 Abs. 6.

(2) Zurückbehaltung und Sperrung. Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen von mehr als 30 Tagen und mit einem nicht unerheblichen Betrag – mindestens jedoch einer Monatsvergütung, bei Projektleistungen mindestens 250,00 € netto – in Verzug, ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen zurückzuhalten und laufende Dienste vorübergehend einzustellen. Voraussetzung sind eine vorherige Mahnung mit angemessener Fristsetzung und die ausdrückliche Ankündigung der Sperrung. Das Recht zur Sperrung besteht nicht, soweit der Kunde die Forderung berechtigt bestreitet oder ihm ein Zurückbehaltungsrecht nach § 8 Abs. 10 zusteht. Die Sperrung erstreckt sich nicht auf die Domain des Kunden und nicht auf seine Konten und Profile nach § 13; deren Herausgabe und Transfer bleiben nach § 12 Abs. 6 und § 13 Abs. 5 geschuldet.

(3) Für die Dauer einer berechtigten Sperrung bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur bestehen; der Kunde befindet sich insoweit im Annahmeverzug. Die Wiederinbetriebnahme nach Ausgleich des Rückstands erfolgt unverzüglich; hierfür kann eine Bearbeitungspauschale nach § 8 Abs. 6 berechnet werden.

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Bei jeder Beendigung des Vertragsverhältnisses gelten die Regelungen zum Datenexport (§ 9 Abs. 6), zur Domain (§ 12 Abs. 6) und zur Rückgabe von Konten und Zugängen (§ 13 Abs. 4 und 5) entsprechend.

§ 25 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die der Agentur die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – insbesondere Naturereignisse, Epidemien und Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen sowie Ausfälle von Vorlieferanten aus solchen Gründen – berechtigen die Agentur, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Agentur unterrichtet den Kunden unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. ihn zu kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen und die Nutzungsrechte hieran nach § 15 Abs. 6 einzuräumen. Schadensersatzansprüche wegen der Verzögerung bestehen nicht.

§ 26 Änderungen dieser AGB

(1) Bei Dauerschuldverhältnissen (§ 3 Abs. 2) kann die Agentur dem Kunden eine Änderung dieser AGB anbieten, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung oder an geänderte technische Rahmenbedingungen erforderlich ist.

(2) Die Agentur übermittelt dem Kunden das Änderungsangebot mindestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform und stellt die Änderungen gegenüber. Die Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde ihnen zustimmt. Eine Zustimmungsfiktion durch Schweigen tritt nicht ein.

(3) Stimmt der Kunde nicht zu, kann die Agentur den Vertrag nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 kündigen. Der bisherige Vertragsinhalt gilt bis zum Wirksamwerden der Kündigung fort.

(4) Für laufende Projektverträge (§ 3 Abs. 1) gilt stets die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung.

§ 27 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Vorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen Sitz hat, bleiben unberührt.

(2) Gerichtsstand. Soweit die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz der Agentur (derzeit 32361 Preußisch Oldendorf). Dies gilt insbesondere, wenn

  • beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 Abs. 1 ZPO),
  • der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat (§ 38 Abs. 2 ZPO), oder
  • der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist (§ 38 Abs. 3 Nr. 2 ZPO).

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Die Agentur ist stets berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Abtretung. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden auf Nacherfüllung sowie die Übertragung von Gestaltungsrechten aus diesem Vertrag an Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Die Abtretung von Geldforderungen ist frei zulässig. § 354a HGB bleibt unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen der Textform. Der Vorrang individueller Vereinbarungen nach § 305b BGB bleibt unberührt.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Agentur404Julius Heinecke

Richard-Wagner-Straße 5 · 32361 Preußisch Oldendorf

hallo@agentur404.de · 0151 41328650 · USt-IdNr. DE461857608

Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.